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Fallbeispiele für unfaire Sorge- und Unterhaltsrechtspraxis

Die hier aufgelisteten Fallbeispiele sind exemplarisch für die momentane Auslegung des Sorge- und Unterhaltsrechts. Sie illustrieren, wie die Dinge stehen – sind somit repräsentativ für zahlreiche andere Fälle. Aber hinter jedem Porträt steht dann doch eine ganz individuelle Geschichte. 

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Kostspielige Zeitspiele

Fall David

Spielchen bei ernsten Angelegenheiten: Verschleppte Verfahren und ein destruktives, strategisches Verhalten der Mutter haben dazu geführt, dass David, der vorher zu den Kindern geschaut hatte, zwar nur noch 50% der Obhut hat, dafür aber massiv verschuldet ist. Bei seiner Arbeit im Männerbüro wird ihm klar: Er ist kein Einzelfall.

David war 13 Jahre lang Hausmann und schaute zu den Kindern. Er arbeitete von zuhause aus, als selbstständig Erwerbender. Seine Frau arbeitete. Es stellte ein Familienmodell dar, das beiden entsprach. Dann die Trennung. Alternierende Obhut zu gleichen Teilen wurde angeordnet. Obwohl er zuvor die Betreuung und Erziehung der Kinder zu ganz grossen Teilen übernommen hatte. Grundsätzlich habe er damit nicht einmal ein Problem – solange es den Kindern erlaube, ihr Leben so zu leben, wie sie es möchten. Die Situation im Haushalt der Mutter ist schwierig, keine Strukturen, keine Betreuung.

David machte Gefährdungsmeldungen, denn es ist klar: “Obhut bedeutet mehr als nur ein Zimmer bereitstellen. Es heisst Erziehung, Betreuung.” Die KESB könne leider gar nichts machen, da sie erst auf die Handlungsvollmacht vom Gericht warten müsse. “Das Problem ist einfach, dass Richter diese Verfahren so verschleppen!”, meint er energisch und weist darauf hin, dass solche Verfahren oft zwei bis sieben Jahre dauern können – wohlgemerkt bei einer Scheidung, die von beiden unterschrieben wurde. Das erlebt er nicht nur am eigenen Leib, sondern auch bei seiner Arbeit in einem Männerbüro. “Da tauchen oft Männer auf, die bis zu einer Stunde einfach total kaputt hier sitzen und weinen. Gerade auch wenn die Kinder im Prozess noch instrumentalisiert werden.” Dies blieb ihm zum Glück weitgehend erspart. Aber haltlose Anschuldigungen gab es zuhauf. Eine Anzeige wegen Entführung und Drohungen mit der Polizei – als die Kinder verspätetet bei der Mutter aufgetaucht sind. Oder eine Anzeige wegen Diebstahls – als die Mutter einen Jemako-Putzlappen nicht mehr finden konnte.

Zurück bleibt nicht nur der Scherbenhaufen einer einst intakten Familie, sondern auch ein Schuldenberg: Fast 170’000.- Davids Frau hat die Kreditkarten überzogen, und das Konto geplündert, für das Haus hat sie einfach nicht bezahlt, trotz richterlichem Anordnen, bis die Hypotheken gekündigt und Strafprämien verhängt wurden. Das Schloss bei der gemeinsamen Wohnung hatte sie gleich ausgetauscht, sodass David ein halbes Jahr lang nicht einmal an die Rechner und die Unterlagen aus seinem Büro gelangen konnte. Immenser Schaden ist dadurch entstanden “du wirst zermürbt. Bis du komplett pleite bist. Und hast dazu praktisch keine Chance auf Hilfe vom Sozialamt.” Das gehe nicht nur ihm so, sondern vielen, die im Männerbüro Rat suchen. Er hat das Haus verlassen ohne sein Hab und Gut, das Haus ist zwischenzeitlich in einem laut Makler desolaten Zustand, was wieder massive finanzielle Auswirkungen hatte auf den Verkaufspreis.

Auch David versteht oft nicht, wie ihm da geschah. Wieso die Frau jetzt immer noch die Kinderzulagen erhält und sie nicht geteilt werden. Wieso er keinen Unterhalt erhält, da sie doch 5000.- mehr verdient. Wieso er nicht rückwirkend Unterhaltszahlung erhält, war er doch 13 Jahre lang mehrheitlich zuhause. Doch resignieren will er nicht und ermutigt auch andere dies nicht zu tun: “Wir dürfen nicht so schnell aufgeben, müssen kämpfen. Und dies auch an die Öffentlichkeit tragen.”

 

Hälftig betreuen, einseitig zahlen

Fall Glenn

„Wenn sie mir plausibel erklären können, wieso 5000.- Alimente fair sind, dann zahle ich das auch.“ Nur genau dort scheitert es: Eine vernünftige Erklärung hat er bis heute nicht erhalten. Und, kennt man die Geschichte von Glenn, überrascht diese Zahl umso mehr.

Vor der Trennung 2015 arbeitete er 100%, Teile davon home office, seine damalige Freundin arbeitete 30% und so teilten sie sich die Betreuung auf. Nachdem sich das unverheiratete Paar zur Trennung entschieden hatte, wünschte er sich 50% Betreuungszeit – sie wollte dies aber nicht. Trotzdem konnte er sich dieses Recht erkämpfen und er schaut nun sogar zu 52% zu den Kindern. Diese Verteilung ist nun geregelt und fair.

Von Beginn weg zahlte er – nach eigener Berechnung – jeden Monat 1800.- an die Kindsmutter, weil ihm klar war, dass er, aufgrund des besseren Verdienstes, mehr für die Kinder zahlen sollte. Das tat er bereitwillig, ohne dass es irgendetwas Unterschriebenes, ohne dass es juristischen Druck dazu gab. Dummerweise aber verlangt die Kindsmutter vor Gericht, dass er 4750.- zu zahlen hat. Betreuungsunterhalt. Unterhalt für die Kinder. Und die gesamten Kinderzulagen. Obwohl die Kinder mehr bei ihm sind und die Kindsmutter lediglich 42% arbeitet.

Nun steckt er in der Klemme: Müsste er dies tatsächlich zahlen, würde er auf das Existenzminimum herunterfallen. Und dabei muss er 100% arbeiten: Das Gericht erwartet ein solches Arbeitspensum, obwohl er oft bis 2:00 morgens schuftet, da er ja tagsüber die Kinder betreut. Bei der Mutter wird allerdings nie auch nur angedacht, dass sie potenziell mehr arbeiten könnte. Was überrascht: Bei ihm werden vom Gericht aber keine Kinderkosten eingerechnet, obwohl er selbstverständlich alles direkt zahlt, wenn die Kinder bei ihm sind. D.h. im Endeffekt rechnet das Gericht bei ihm genau gleich, wie wenn er Wochenendpapi ist. Und ganz nebenbei wird er noch durch das Steuergesetz massiv benachteiligt – aber das ist nochmals eine ganz andere Geschichte. Unterdessen häufen sich die Gerichtskosten. Alleine die Anwaltskosten beim Bezirksgericht belaufen sich auf über 20’000.- Und es wird noch viel dazukommen, noch lange weitergehen: Denn Glenn wird eine solch unfaire Aufteilung nicht akzeptieren und den Fall vors Obergericht, notfalls gar vors Bundesgericht ziehen. Spätestens dann hofft er endlich diesen Rechtsstreit ablegen zu können. Und dass ein faires Urteil allen zugutekommen wird.

 

Zahlenspiele für Zahlväter

oder: Wenn Kinder sich am Wochenende selber betreuen

Fall Adrian

Schon vor der Trennung hatte Adrian versucht, seine Vaterrolle aktiv zu leben. “Familie ist das höchste Gut einer Gesellschaft”, meint er und begründet so auch seine Entscheidung, möglichst viel Zeit für den Sohn aufzubringen und das eigene Geschäft hinten anzustellen. Mehr Zeit mit dem Kind wäre schön gewesen – aber als Familie war es die beste Lösung. Eine Entscheidung, die hielt, bis zur Trennung.

Im ersten Jahr nach der Trennung übernahm er viel Betreuungsverantwortung, schaute einen Tag pro Woche und jedes Wochenende zum 3-jährigen Sohn. Brachte ihn montagmorgens wieder in die Krippe. Seine “Freitage” waren die Tage mit seinem Sohn. Die Zeit mit seinem Sohn genoss er sehr – aber wo blieb die Erholung, um wieder Kraft tanken zu können für den Alltag, die Betreuung, das Geschäft, den Haushalt? Vor Gericht wurden ihm die Wochenende nicht als Betreuungstage angerechnet, da man ja sowieso frei habe. Hätte er seine “Freitage” auf Tage unter der Woche gelegt, wäre es anders gewesen und die Unterhaltsbeiträge ganz anders. Tat er aber nicht, weil das nicht seiner Vorstellung von Teamwork entspricht, die eine Familie leben sollte. Nun betreut er seinen Sohn an drei von sieben Tage – mathematisch wären dies rund 43% – für das Gericht jedoch nur 20%.

Dennoch beklagt sich Adrian nicht: “Ich hatte noch Glück, da ich gut verdient habe und mir die Kosten für Anwälte leisten konnte. Aber wenn jemand einen schlecht bezahlten Job kann, sind bei einem Streitfall die Kosten fast nicht zu bezahlen.” Er hatte das Glück zusammen mit seiner Ex-Frau eine gemeinsame Anwältin zu haben – doch auch so beliefen sich die Kosten auf mehrere Tausend Franken. Bauchschmerzen bereiten ihm solch fragwürdige Gesetze, die Schlechtverdienenden nur unter grossem finanziellem Risiko erlauben, für ihr Recht zu kämpfen, und 100%-Arbeitenden Steine in den Weg legen. Er wünscht sich mehr Klarheit bei derartigen Regelungen, für mehr Fairness, beiden Geschlechtern gegenüber. Vor allem wünscht er sich nun, wieder mehr Ruhe und Frieden im Familienleben, mehr Zeit, um mit dem Sohn draussen zu spielen und zu werken und Zeit für die neue Partnerin. Unangefochten hat er immer noch die Vision, eine Familie mit einer Partnerin zu haben, die seine Sicht auf Familie, deren Wert und die damit verbundenen Prinzipien teilt und mitträgt.

 

Wenn die Kindsmutter einfach wegzieht

Fall Markus

Alles war perfekt geplant: Nach dem Mutterschaftsurlaub und einem zusätzlichen Monat unbezahlt würde die Kindsmutter wieder zu 40% arbeiten beginnen. Der Mann, Markus Niederhauser, würde gleich viel arbeiten und so hätten sie neben den Tagen, an denen sie einzeln die gemeinsame Tochter betreut hätten, noch einen Tag zusammen mit ihrem frischgeborenen Kind. Doch dazu kam es nie.

Nur 2,5 Monate alt war das Kind, als die Mutter entschied ausziehen, aufgrund eines Streits um die Führung des Haushalts, die Markus bis dahin alleine übernommen hatte. Dieser Konflikt veranlasste die Mutter dazu ihre Sachen zu packen, mit der Tochter zurück zu den Eltern im Oberland zu ziehen und den Wiedereintritt ins Erwerbsleben zu verschieben. Vorerst akzeptierte Markus diese Entscheidung – was wollte er auch? – und ging jeweils nach Feierabend und an seinen Freitagen ins Oberland, um die Tochter zu besuchen. Die Belastung des Pendels, die Stimmung im Haus der Schwiegereltern und der Fakt, dass er nie mit seiner Tochter alleine gelassen wurde, drohte aber zu gross zu werden.

Bei der Trennungsvereinbarung legte er auf den Tisch, wie die Situation aussieht, und erhielt Unterstützung. Es sei sein Recht, Zeit alleine mit der Tochter zu verbringen. Abmachungen wurden getroffen, aber kaum eingehalten. Die Übergabe der Tochter verlief Mal um Mal schwierig. Immer wieder konnte er sie dann doch nicht zu sich nehmen. Von Ferien ganz zu schweigen – mehr als eine Woche war die Tochter seither nicht mehr bei ihm. Er schaltete die KESB ein, eine Kinderpsychologin und eine Beiständin wurden hinzugezogen. Die Mutter erhielt klare Anweisungen, wie sie sich zu verhalten habe bei einer Übergabe. Wieder: Abmachungen wurden gemacht und nicht eingehalten. Ähnliches Spiel bei der Kindertagesstätte, wo die Mutter das Kind auch nicht alleine lassen will, entgegen den Abmachungen mit den Leiterinnen und einer Kinderpsychiaterin. Doch Konsequenzen für diese nicht eingehaltenen Abmachungen folgen keine.

Seine Arbeit bei der Berufsfeuerwehr würde es ihm erlauben zu 53% zur Tochter zu schauen, doch ihm lässt man nur zwei Tage pro Woche und fünf Wochen Ferien pro Jahr. Jetzt zahlt er die kompletten Alimente und Unterhalt, obwohl er zu 30% betreut und die geteilte Obhut wurde aufgrund des langen Wegs abgelehnt. Wohlgemerkt: Eigentlich ist in einer solchen Situation ein Wegzug nicht rechtens, da dem Partner resp. der Partnerin die Chance auf Betreuung genommen wird. Allerdings steht das Bundesrecht auf freien Wahl des Wohnsitzes in der Schweiz über dem Zivilrecht, das die obige Situation bestimmt. Konkret: Markus kann überhaupt nichts dagegen ausrichten. Abschliessend meint er frustriert: “Man wird bei den Behörden nicht für voll genommen als Vater. Die Aussage der Mutter zählt, die des Vaters kaum.” Er würde gerne mehr Zeit haben mit seiner Tochter, den Umgang in der Familie normalisieren und ganz spontan auch einmal mit seinem Kind ins Kino oder auf einen Spaziergang gehen.

1 Gedanke zu „Fallbeispiele für unfaire Sorge- und Unterhaltsrechtspraxis“

  1. Kindeswohl / gemeinsames Sorgerecht
    Ich kämpfe seit mehr als 10 Jahre für mehr Besuchszeit und das gemeinsame Sorgerecht für meinen 13 Jährigen Sohn. Von Gericht bis KESB hat alles keinen Sinn. Die Alimenten wurden von um 600.- erhöht auf 1300.- / monatl. aber weder 1 Std mehr Besuchszeit noch das gemeinsame Sorgerecht ist nicht mal besprochen worden, obwohl ich es bei der Gerichtsverhandlung beantragt habe. Die Kindsmutter bezieht RAV, arbeitet genau solange, bis sie wieder 1 Jahr RAV beziehen kann, mit absichtlichen Verhalten wurde sie schon bei über 20 Stellen gekündet. Das beste ist, sie wohnt mit meinem Sohn bei ihren Eltern, die ihn betreuen,erziehen in einem Haus, das eine max. Hypo von 600.- / montl. kostet. Sie haltet das Besuchsrecht nicht ein, macht was sie will und lacht über die Abmachungen von KESB und Vormundschaftsbehörde. Meine verlorenen Wochenende werden nicht nachgeholt. Sogar der Lehrer schrieb seine Sichtweise, die ganz klar aussagt, dass die Kindsmutter nicht an der Erziehung teilnimmt und nicht intressiert ist. Sie beantragt noch eine IV-Rente aus psychischen Gründen – die Grossmutter im gleichen Haus war schon in der Psychiatrie. Das Kindeswohl ist extrem gefährdet doch niemand möchte sich hier die Finger verbrennen. Es liegt alles schwarz auf weiss da, doch niemand intressiert es. Das wichtigste ist, dass der Vater zahlen sollte !!! Unsere Richter und KESB haben immernoch das Bild vor sich “ Mann = böser Vater und die Mutter als “ die arme alleinerziehende Mutter “ ! Dies wird sich auch nie ändern …. Habe alle Hoffnung in Gesetz,Behörden,Richter, KESB verloren.
    Es kostet unmengen an Geld und vorallem an Kraft und Nerven. Das Kind leidet extrem und das Resultat ist ……. Nichts für den Vater und das Kind …. die Mutter bekommt was sie will und muss nichts dafür tun.