Menu
Unterhaltsrecht: Minimum erreicht – Verzicht auf Referendum

Heute Dienstag, 17. März 2015, hat das Parlament die inhaltliche Beratung der Unterhaltsrechts-Revision abgeschlossen. Der Nationalrat ist in der letzten Differenz dem Vorschlag von Ständerat und Bundesrätin Simonetta Sommaruga gefolgt. Das Parlament gibt mit der Verankerung der Artikels 298bis und ter ein unmissverständliches Signal.  

männer.ch nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das revidierte Unterhaltsrecht die aus Sicht der gleichstellungsorientierten Schweizer Männer- und Väterorganisationen formulierten Minimalanforderungen erfüllt. Die Debattten im Parlament haben gezeigt, wie das Leitbild egalitärer Aufgabenverteilungen und Familienmodelle in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist: Von links bis rechts haben die ParlamentarierInnen als Gesetzgeber der Rechtsprechung den klaren Auftrag gegeben, sich in Übereinstimmung mit dem Gleichstellungsauftrag in der Bundesverfassung an diesem Leitbild zu orientieren und dieses im Sinn des Kindswohls auch nach Trennung und Scheidung zu ermöglichen. Insbesondere der neue Artikel 298bis und ter gibt ein klares Signal: «Beim Entscheid über die Obhut, den persönlichen Verkehr oder die Betreuungsanteile berücksichtigt das Gericht/die Behörde das Recht des Kindes, regelmässige persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zu pflegen. Bei gemeinsamer Ausübung der elterlichen Sorge, wird das Gericht die Möglichkeit einer alternierenden Obhut, im Sinne des Kindeswohles, prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt.»

Diese Klärung war uns ein grosses Anliegen und die Voraussetzung, um von einem Referendum abzusehen. Es wird in der Umsetzung der Revision zwar weiterhin grosser Anstrengungen bedürfen, um eine zeitgemässe Rechtsprechung zu gewährleisten. Das Präsidium von männer.ch wird den Gremien deshalb beantragen, kein Referendum zu ergreifen oder zu unterstützen.