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Newsletter März 2016

Liebe Mitglieder 

Die Vorbereitungen für die Lancierung der Eidg. Volksinitiative für 20 Tage Vaterschaftsurlaub und des nationalen Programms MenCare laufen auf Hochtouren. Im Lauf des Mai beginnt die Unterschriftensammlung. Bereits jetzt nimmt unser neuer Botschafter Nicolas Zogg mit den Kollektivmitgliedern Kontakt auf, um regionale Sammeltage zu organisieren. Bitte beteiligt euch zahlreich. Wir brauchen eure Hilfe, um unser Quorum an Unterschriften zusammen zu bringen. 
 
Parallel dazu fordert uns immer wieder das Tagesgeschäft neu heraus. Sollen Männer ein «Recht auf Abtreibung» haben? Die schwedischen Jungliberalen (LUF) haben kürzlich die Forderung formuliert, Männer sollen legal «abtreiben» dürfen. Konkret: Männer, die vor der 18. Schwangerschaftswoche entscheiden, kein Kind zu wollen, können eine Verzichtserklärung unterzeichnen. Sie müssen im Gegenzug nie finanziell für das Kind aufkommen, verlieren aber auch das Recht, es zu sehen. Die Forderung hat auch in der Schweiz Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Weil sie grundsätzliche und äusserst sensible Fragen berührt, hat männer.ch folgendes Diskussionspapier erarbeitet. Es begründet, warum wir die schwedische Forderung ablehnen, aber trotzdem Diskussionsbedarf sehen.  

«Eine Schwangerschaft, die Möglichkeit der Geburt eines eigenen Kindes, berührt die Mutter und den Vater gleichermassen existenziell (und deshalb haben auch Beide gleichermassen Verantwortung für die Verhütung zu übernehmen). Die körperlichen Folgen für die Frau sind jedoch in krasser Weise direkter. Das rechtfertigt die Entscheidungs­macht der schwangeren Frau über das Ja oder Nein eines Schwanger­schaftsabbruchs, und diese Errungenschaft kann nicht ernsthaft in Frage gestellt werden. Die Forderung nach einem grundsätzlichen Vetorechts des Erzeugers ist in der Folge nicht vertretbar.

Jedoch kann die Verpflichtung zum Respekt vor der körperlichen Integrität der Frau auch das umgekehrte Extrem nicht rechtfertigen, wie es die heutige Realität darstellt: Frauen sind komplett frei, ob sie dem möglichen Vater des gemeinsamen Kindes schon überhaupt nur von der Schwangerschaft erzählen mögen. Der Mann und seine Bedürfnisse spielen nicht einmal eine untergeordnete Rolle, sondern bleiben gänzlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle. Obwohl er in die Entscheidung überhaupt nicht involviert werden muss, steht der Vater umgekehrt hundertprozentig, unausweichlich und lebenslänglich in der Verantwortung gegenüber dem Kind (und je nachdem auch der Frau).

Diese kulturell und rechtlich verankerte Unsichtbarkeit des Vaters trifft die engagierten Väter am stärksten und ist eine denkbar schlechte Voraussetzung, wenn wir Gleichstellung realisieren und die Erwerbs­kontinuität von Frauen ebenso wie das Betreuungsengagement von Männern zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit machen wollen (wie das die Bundesverfassung vorgibt). Auch das Kindswohl verlangt nach einem Einbezug der Väter, denn Untersuchungen zeigen, dass ungewollte Kinder weniger Zuwendung erfahren als gewollte.

Deshalb ist aus Sicht von männer.ch ein neues normatives Gleichgewicht zu finden, welches das Recht der Frau auf Entscheidungsmacht zwar respektiert, aber nicht verabsolutiert und so dem menschlichen Anspruch des Mannes gerecht wird, zumindest auch als handelndes Subjekt wahrgenommen zu werden.

Als Leitlinie sollte in der Frage von Schwangerschaft und möglicher Abtreibung gelten: Männer haben keine Entscheidungsmacht, aber einen Anspruch auf Beteiligung, auf Miterleben und teilweises Mitgestalten des Entscheidungsprozesses.

Daraus leiten sich folgende legitimen Schutzinteressen und Ansprüche potenzieller Väter ab:

  • ein Anspruch auf Information: ein Mann muss grundsätzlich, selbst ohne eigenes Nachfragen und vor einer eventuellen Abtreibung erfahren, dass er möglicherweise Vater wird.
  • ein Anspruch auf eigene Meinungsbildung: ein Mann muss sich vor einer Abtreibung eine Meinung zu dieser grossen Frage mit ihren vielen Facetten bilden dürfen.
  • ein Anspruch auf Gehör: ein Mann muss vor einer Abtreibung der möglichen Mutter des eigenen Kindes die eigenen Empfindungen und Wünsche mitteilen können.
  • ein Anspruch auf Aushandlung: ein Mann muss seine Bereitschaft zu väterlichem Engagement benennen und gegebenenfalls als Argument gegen einen Schwangerschaftsabbruch vorbringen dürfen.

Inwiefern diese Ansprüche rechtlicher oder «moralischer» Natur sein sollen oder können, ist in einem ersten Schritt nicht entscheidend, sondern in einem gesellschaftlichen Aushandlungsprozesses zu klären. Natürlich ist auch der Konstellation im Einzelfall Rechnung zu tragen, und entsprechend undogmatisch sollte der Anspruchskatalog gelesen werden. Er soll jedoch grundsätzlichen Schutzinteressen von Männern rund um eine(n) Schwangerschaft(sabbruch) ein Gesicht geben und somit die Möglichkeit zur Diskussion schaffen. Es sind dabei höchst sensible Fragen angesprochen. Entsprechend viel Behutsamkeit sollte dem Diskurs angedeihen.

Aus unserer Sicht muss diese Diskussion der materiellen Debatte über die schwedische Idee vorgelagert sein. Denn für männer.ch ist klar: In ihrer jetzigen Einseitigkeit ist die Forderung nicht akzeptabel, würde sie doch einmal mehr die kulturell verankerte Dominanz des Mütterlichen in Kinderfragen unterstreichen und zementieren. Wenn wir eine Gesell­schaft mit gerechten Geschlechterverhältnissen wollen, müsste gewagt werden, auch diese Frage egalitär zu denken.

Denn die umgekehrte Variante könnte sehr wohl auch denkbar sein: Dass Mütter die Möglichkeit haben, auf alle ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind zu verzichten – und dass Männer die volle Verantwortung für das Kind (allein oder gemeinsam mit nahestehenden Dritten) übernehmen.»

Was meint ihr zu unserer Position?

 

Mit besten Grüssen 
Markus Theunert, Generalsekretär 

 

PS: An der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 18. Juni 2016 werden wir vom Berner Stadtpräsidenten Alexander Tschäppät begrüsst. Das ist nur einer von verschiedenen Gründen, warum ihr euch den Termin bereits jetzt fest vormerken solltet.