Prostitution: Auch Freier haben Anspruch auf Schutz

Prostitutierte sollen besser geschützt werden. Darin sind sich alle einig. männer.ch warnt, dass schärfere Strafbestimmungen nicht zur Jagd auf Freier führen dürfen und hält fest: Auch verantwortungsvolle Freier haben Anspruch auf Schutz – insbesondere auf Schutz vor Fehlinformation. 

Am 9. September 2011 hat auch der Nationalrat einer Änderung des Strafgesetzes zugestimmt. Freier, die Sex mit Prostituierten unter 18 Jahren haben, riskieren künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zuhälter, Betreiber von Bordellen und Escort-Services müssen mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren rechnen. Neu ist auch der Konsum und nicht nur der Besitz von pornografischem Material strafbar, das sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigt. Straffrei bleiben die minderjährigen Prostituierten selbst.

männer.ch unterstützt ausdrücklich die Erhöhung des Schutzalters und die Straffreiheit der minderjährigen Prostituierten. Gleichzeitig weist männer.ch auf die Tragweite der neuen Bestimmung für Freier hin. Allein die Anklage eines Freiers wegen unerlaubter sexueller Handlungen mit Minderjährigen kann Existenzen und Familien ruinieren. Gesetzgeber, Strafverfolgung und Gerichte haben hier eine besondere Sorgfaltspflicht. «Auch Freier haben Anspruch auf Schutz – insbesondere den Schutz vor Fehlinformation. Es ist in der Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmung deshalb klar zu definieren, welche Pflichten der Freier hat resp. wann er sich in ausreichendem Masse darüber vergewissert hat, dass eine sexuelle Handlung innerhalb des legalen Bereichs ist. Muss er fragen? In jedem Fall oder nur bei Verdacht? Reicht es, wenn er fragt? Muss er sich einen Ausweis zeigen lassen? Kann er auch strafrechtlich belangt werden, wenn er einen Ausweis mit gefälschter Altersangabe gezeigt bekam? Es braucht hier Augenmass und klare Vorgaben, um in der Praxis keine ungerechtfertigte Verfolgung von verantwortungsvollen Freiern zu provozieren.»