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Heiratsstrafen-Initiative: NEIN danke!

Der Vorstand von männer.ch hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2016 einstimmig zwei Nein-Parolen zu den Abstimmungen vom 28. Februar 2016 beschlossen: männer.ch sagt Nein zur Heiratsstrafen-Initiative der CVP und Nein zur Durchsetzungsinitiative der SVP. Beide Vorlagen widersprechen fundamental den Werten unserer Organisation. 

Art. 14 Abs. 2 (neu): «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.» Diesen Satz will die CVP in die Bundesverfassung schreiben und damit 80’000 gut verdienenden Ehepaaren ein Steuergeschenk in der Höhe von jährlich 1’200 bis 2’300 Millionen Franken (Zahlen des Bundesrats) machen. männer.ch sagt nicht nur wegen der unverhältnismässigen Kostenfolgen Nein zur CVP-Initiative. 

Aus unserer Sicht steht die Initiative mit ihrer rigiden Definition der Ehe als heterosexuelle Wirtschaftsgemeinschaft in fundamentalem Widerspruch zu unseren Werten, Zielen und Positionen:

– Die Festschreibung der Ehe als heterosexuelle Wirtschaftsgemeinschaft auf Verfassungsstufe ist traditionalistisch und wirkt noch vor jeder gesetzlichen Umsetzung als normatives Signal auf alle heutigen und künftigen Eltern/Familien. 

– Der Ausschluss homosexueller Ehepaare tangiert, erschwert oder verhindert die Familiengründung von mehreren 100’000 Menschen in der Schweiz aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und steht damit zweifelsfrei im Widerspruch zum Vielfaltsgebot, für das PFS einsteht.

– Die Engführung des Familienbegriffs als «Wirtschaftsgemeinschaft» referenziert auf ein traditionelles Ernährermodell und delegitimiert somit all jene Eltern und Familien, die sich Erwerbs- und Nichterwerbsarbeit teilen und somit eine Solidargemeinschaft wirtschaftlich eigenständiger Individuen bilden. Die Initiative verhindert ganz konkret – das ist bekanntlich der ausdrückliche Wille der Initianten – die Schaffung politischer Rahmenbedingungen, insbesondere die Einführung der Individualbesteuerung, welche nach Stand der Forschung und aufgrund der internationalen Erfahrungen umgesetzt werden müssten, wenn die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen gemäss Art. 8 Abs 3 BV erreicht werden soll.

Die Durchsetzungsinitiative der SVP lehnt männer.ch ebenfalls ab. Rechtsstaatliche Prinzipien sind für unsere Organisation fundamentale Grundlagen eines zivilisierten Zusammenlebens. Diskriminierende Rechtssprechungs-Automatismen schüren Angst und kollektive Ressentiments.