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Resolution für ein faires Unterhaltsrecht

Das neue, grundsätzlich fortschrittliche Unterhaltsrecht wird nur ungenügend umgesetzt. Deshalb fordern wir die Schweizer Gerichte auf, den politischen Willen zu respektieren. Dazu werden wir an unserer Mitgliederversammlung vom 24. März 2018 eine Resolution verabschieden und eine Petitition zuhanden der Schweizer Gerichte lancieren.

Das 2017 revidierte Unterhaltsrecht basiert auf der fortschrittlichen Idee, dass beide Elternteile sowohl Betreuungs- und Erwerbsarbeit leisten. Teilweise erfolgreich haben wir im Parlament darauf hingewirkt, dass zwischen Eltern nicht mehr eine Versorgungsgemeinschaft, sondern eine Solidargemeinschaft als Leitgedanke besteht. Zudem muss eine alternierende Obhut geprüft werden.

Nun zeigt sich aber: Der politische Wille wird nicht respektiert. Viel zu häufig wird bei der Trennung ein traditionelles Familenmodell fortgeschrieben. In verschiedenen Fällen wird sogar eine vor der Trennung gleiche Verteilung der Betreuungs- und Erwerbsarbeit zu ungunsten des Vaters abgeändert. Die alternierende Obhut wird viel zu selten angewendet, obwohl sie in den meisten Fällen zum Wohle des Kindes ist. Und wenn eine Mutter sich querstellt, hat ein Vater ohne massiven finanziellen und juristischen Aufwand kaum Chancen, eine faire Obhuts- und Unterhaltsregelung zu bekommen.

Zum Entwurf der Resolution