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Sexuelle Selbstbestimmung schützen: männer.ch für ein zeitgemässes Sexualstrafrecht

 

Die Schweiz braucht ein neues Sexualstrafrecht! Momentan gilt rechtlich gesehen nur als Vergewaltigung, wenn «Beischlaf» unter Zwang passiert ist. Und dies nur bei weiblichen Personen. Ein Mann kann also gar nicht vergewaltigt werden, wenn es nach dem aktuellen Gesetz geht. Zum Glück liegt nun ein Revisionsentwurf vor, der dies teilweise korrigiert.

Noch bis zum 10. Mai 2021 läuft die Vernehmlassung zur Revision des Sexualstrafrechts. Diese wirft eine zentrale Frage auf: Wie entsteht in sexuellen Begegnungen Einverständnis? Braucht es die Zustimmung der Beteiligten? Oder reicht ein fehlendes Nein?

männer.ch, Dachverband progressiver Schweizer Männer- und Väterorganisationen, hat sich im Rahmen der Revision intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt. Nach vertieften Diskussionen sind wir zur Überzeugung gelangt, dass die Revision des Sexualstrafrechts genutzt werden muss, um die Zustimmungsregel – Ja heisst Ja – gesetzlich zu verankern. Gleichzeitig formuliert unsere Vernehmlassungsantwort Anforderungen für einen angemessenen Umgang mit den damit verbundenen Risiken (z.B. Falschbeschuldigungen).

Zusammenfassend stellen wir fest: „Wir haben im Lauf unserer Meinungsbildung als Organisation selbst einen Lernprozess durchlaufen. Anfangs bestand eine gewisse Skepsis und die Furcht vor einer lustfeindlichen Formalisierung sexueller Begegnungen. Im Lauf der Auseinandersetzung wuchs die Einsicht, dass Bezogen-Sein eine Grundanforderung zwischenmenschlichen Umgangs ist und von psychisch gesunden Menschen auch selbstverständlich – ja, ohne dass man sich das bewusst vornehmen müsste oder überhaupt merkt – gewährleistet wird. Diese Grundanforderung ausgerechnet im sensiblen Feld sexuellen Austauschs ausser Kraft zu setzen, erweist sich bei genauerer Betrachtung als offensichtlich unzulänglicher und antiquierter Weg.“

Die Zustimmungslösung schützt potenzielle Opfer besser, verteilt die Verantwortung gerechter und ist bereits erprobt. Oder trittst du einfach in die Wohnung von jemandem, ohne zu fragen? Gegenseitiges Einverständnis sollte eine Selbstverständlichkeit sein, besonders im sensiblen Bereich der Sexualität.

«Muss man dann vor dem Sex einen Vertrag unterschreiben oder einen Notar dabeihaben?» Humbug! Zustimmung muss nicht formalisiert werden, auch körperliche Signale oder Mitmachen können Ja bedeuten. Man muss auch keine Gedanken lesen können: Kein Tatvorsatz, keine Verurteilung. Die Unschuldsvermutung gilt nach wie vor und ein Vorsatz muss immer noch bewiesen werden. Und: Falschanschuldigungen hätten nicht plötzlich mehr Gewicht!

Es gab in der Vergangenheit immer wieder Situationen, in denen eine Verurteilung als Vergewaltigung nicht möglich war, weil sich das Opfer aufgrund einer Schockstarre («freezing») nicht wehren konnte. Nur die Zustimmungslösung bietet hier ausreichend Schutz.

→ Hier findest du unsere Stellungnahme.

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